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  • Veronika Ferstl

Meldepflicht für Zahlungen ins Ausland: Was Sie wissen sollten!



Die Meldepflicht für Zahlungen in und aus dem Ausland ist eine rechtliche Verpflichtung, die in Deutschland besteht. Sie dient dazu, Transaktionen über bestimmte Beträge zwischen deutschen Personen und ausländischen Parteien zu überwachen, um potenziell verdächtige Aktivitäten aufzudecken.

In diesem kurzen informativen Beitrag werden die Grundlagen der Meldepflicht in Deutschland erläutert.


1. Wer ist meldepflichtig?

Gemäß dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) sind sowohl Privatpersonen als auch

Unternehmen in Deutschland dazu verpflichtet, bestimmte Zahlungen ins Ausland zu

melden. Die Meldepflicht gilt für natürliche und juristische Personen gleichermaßen.


2. Welche Zahlungen müssen gemeldet werden?

Zahlungen, die den festgelegten Meldepflichtgrenzen entsprechen. Aktuell liegen diese

Grenzen bei 12.500 Euro pro Transaktion. Beachten Sie, dass die Meldepflicht nicht nur

für Geldtransfers, sondern auch für andere Zahlungsarten wie Scheckzahlungen oder

Zahlungen mit Kreditkarten gilt.

Also immer, wenn Sie in Deutschland eine Auslandsüberweisung von mehr als 12.500

EUR (oder den Gegenwert in einer anderen Währung) tätigen oder erhalten, müssen

Sie dies melden.


3. Wie erfolgt die Meldung?

Die Meldung von Zahlungen ins Ausland erfolgt in der Regel elektronisch über das

sogenannte "Meldeportal Außenwirtschaft" der Deutschen Bundesbank. Dort können

die notwendigen Informationen übermittelt werden, um den Meldepflichten

nachzukommen.


4. Wann muss die Meldung erfolgen?

Die Meldung muss bis spätestens zum 7. Tag des folgenden Monats nach der

Transaktion erfolgen. Es ist wichtig, die Frist einzuhalten, da die Nichteinhaltung der

Meldepflicht mit Bußgeldern geahndet werden kann.


5. Welche Informationen müssen gemeldet werden?

Bei der Meldung von Zahlungen ins Ausland müssen verschiedene Informationen

angegeben werden, darunter Angaben zu den beteiligten Personen (Name, Anschrift,

etc.), dem Zahlungszweck, dem Betrag und der Währung.


6. Gibt es Ausnahmen von der Meldepflicht?

Es gibt bestimmte Ausnahmen von der Meldepflicht, bei denen keine Meldung

erforderlich ist. Beispiele hierfür sind Zahlungen im Rahmen des normalen

Warenverkehrs, bestimmte Geschäfte mit EU-Mitgliedsstaaten oder Zahlungen für

bestimmte Finanzdienstleistungen. Es ist ratsam, sich bei Unsicherheiten an die

zuständigen Behörden oder Fachleute zu wenden.


Fazit: Die Meldepflicht für Zahlungen ins Ausland ist in Deutschland eine wichtige rechtliche Verpflichtung. Durch die Meldung von Transaktionen über bestimmte Beträge werden potenziell verdächtige Aktivitäten erkannt und kontrolliert.

Dabei geht es nicht nur um die Zahlungen ins Ausland, sondern auch um Zahlungen aus dem Ausland nach Deutschland. Wenn der Betrag z.B. 12.500 Euro überschreitet, muss die Deutsche Bundesbank bis zum 7. Tag des folgenden Monats informiert werden.


Es ist entscheidend, die Meldepflichtgrenzen und die Fristen einzuhalten, um mögliche Bußgelder zu vermeiden.


Bei Unsicherheiten ist es ratsam, sich an die zuständigen Stellen zu wenden, z.B. die kostenfreie Hotline der Bundesbank. Weitere Infos sind auch der Seite der Bundesbank zu entnehmen: https://www.bundesbank.de/de/service/meldewesen/aussenwirtschaft


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